Urteil des OLG Frankfurt: Amazon muss falsche Produktbezeichnungen löschen – | ChannelPartner.de News

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Amazon nach einem ersten Hinweis gleich gelagerte Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht von sich aus ahnden muss. Es bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Amazon nach einem ersten Hinweis gleich gelagerte Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht von sich aus ahnden muss. Es bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz. Read More