Rückenwind für laufende Verfahren: BGH stärkt Bundeskartellamt gegen Amazon den Rücken – | ChannelPartner.de News
Das Bundeskartellamt hatte Amazon zu einem Unternehmen mit “überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb” erklärt und unter verschärfte Beobachtung gestellt. Amazon hatte Beschwerde eingelegt – konnte sich aber vor dem BGH nicht durchsetzen. Das Bundeskartellamt hatte Amazon zu einem Unternehmen mit “überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb” erklärt und unter verschärfte Beobachtung gestellt. Amazon hatte Beschwerde eingelegt – konnte sich aber vor dem BGH nicht durchsetzen. Read More