Bundesnetzagentur muss bei Frequenzauktion für 5G-Netze nachbessern – | Schneller Personal Scanner ScanSnap iX2400 | ChannelPartner
width=”2480″ height=”1395″ sizes=”auto, (max-width: 2480px) 100vw, 2480px”>Weil das damals von Andreas Scheuer (CSU) geführte Bundesverkehrsministerium 2019 Einfluss auf die 5G-Frequenzauktion genommen hat, muss die Bundesnetzagentur jetzt nachträglich das Regelwerk dafür überarbeitenphotocosmos1 – shutterstock.com
Die Handynetz-Auktion aus dem Jahr 2019 muss möglicherweise neu durchgeführt werden. Nachdem bereits im vergangenen Jahr die Telekommunikationsanbieter Freenet und EWE Tel einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln errungen hatten, wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun eine Beschwerde der Bundesnetzagentur ab. Das Kölner Gericht hatte damals geurteilt, dass die Auflagen für Frequenzauktion rechtswidrig erarbeitet worden waren.
Das Bundesverkehrsministerium, das damals von CSU-Politiker Andreas Scheuer geführt wurde, habe seinerzeit Einfluss genommen und damit die Unabhängigkeit der Bonner Bundesbehörde untergraben, so die Richter. Mit der Zurückweisung der Beschwerde ist dieses Urteil jetzt rechtskräftig. Der Breitbandverband Breko sprach von einer „heftigen Klatsche für die Bundesnetzagentur“.
Die Regulierungsbehörde muss das Regelwerk, das der damaligen Frequenzauktion zugrunde lag, nun rückwirkend neu festlegen. Man werde das 5G-Frequenzverfahren „zügig neu aufrollen, um möglichst schnell Rechtsklarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten“, betonte Behördenchef Klaus Müller.
Wie es nun weitergehen kann
Es gibt verschiedene Optionen, wie die Bundesnetzagentur nun vorgehen kann: Sie kann den Auflagenkatalog gewissermaßen frei und unabhängig neu erarbeiten und am Ende zum gleichen Schluss kommen wie vor der Auktion 2019. Würde sie das gleiche Regelwerk für die Frequenzvergabe beschließen wie damals, müsste die Auktion nicht neu durchgeführt werden, und alles bleibt beim Alten.
Eine andere Möglichkeit ist, dass die Bundesnetzagentur bei unbeeinflusster Arbeit rückwirkend andere Regeln festlegt und die Auktion neu durchgeführt werden muss. Was das für finanzielle Folgen für den Bund hätte – ob der Bund für die Frequenzen also weniger Geld bekommen könnte, ist völlig unklar. Branchenbeobachtern zufolge ist eine Neuauflage der Auktion nicht allzu wahrscheinlich.
Virtuelle Netzbetreiber hoffen auf besser Konditionen
Bei der Frequenzauktion 2019 hatten sich die Deutsche Telekom, Vodafone, O2 Telefónica und 1&1 zur Zahlung von insgesamt rund 6,6 Milliarden Euro verpflichtet, um bestimmte Frequenzen langfristig nutzen zu können. Eine sogenannte Diensteanbieter-Verpflichtung bekamen sie nicht aufgebrummt.
So eine Vorschrift hatten die Telekommunikationsunternehmen EWE Tel und Freenet gefordert, die ebenfalls Handyverträge verkaufen und sich hierfür im Netz der Konkurrenten eingemietet haben. Eine Verpflichtung, diese kleinen Telekommunikationsfirmen aufs Netz zu lassen, gibt es allerdings nicht – gäbe es sie, hätten die kleinen Firmen bessere Karten am Verhandlungstisch.
Der Kläger Freenet wertete die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts positiv. Mit der Beschwerde in Leipzig habe die Bundesnetzagentur eine aussichtslose “Verzögerungstaktik” gewählt, die nun gescheitert sei. “Jetzt kommt es auf Taten an: Bei der Neuvergabe müssen Wettbewerbs-schützende Maßnahmen ergriffen werden”, sagt Freenet-Geschäftsführer von, Rickmann von Platen. Er setzt darauf, dass die Bundesnetzagentur den Auflagenkatalog verändert und darin die Position von virtuellen Netzbetreibern – also Firmen wie Freenet, die sich bei Netzbetreibern eingemietet haben – stärkt. (dpa/pma)
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Regeln für 5G-Auktion waren rechtswidrig
photocosmos1 – shutterstock.com
Die Handynetz-Auktion aus dem Jahr 2019 muss möglicherweise neu durchgeführt werden. Nachdem bereits im vergangenen Jahr die Telekommunikationsanbieter Freenet und EWE Tel einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln errungen hatten, wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun eine Beschwerde der Bundesnetzagentur ab. Das Kölner Gericht hatte damals geurteilt, dass die Auflagen für Frequenzauktion rechtswidrig erarbeitet worden waren.
Das Bundesverkehrsministerium, das damals von CSU-Politiker Andreas Scheuer geführt wurde, habe seinerzeit Einfluss genommen und damit die Unabhängigkeit der Bonner Bundesbehörde untergraben, so die Richter. Mit der Zurückweisung der Beschwerde ist dieses Urteil jetzt rechtskräftig. Der Breitbandverband Breko sprach von einer „heftigen Klatsche für die Bundesnetzagentur“.
Die Regulierungsbehörde muss das Regelwerk, das der damaligen Frequenzauktion zugrunde lag, nun rückwirkend neu festlegen. Man werde das 5G-Frequenzverfahren „zügig neu aufrollen, um möglichst schnell Rechtsklarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten“, betonte Behördenchef Klaus Müller.
Wie es nun weitergehen kann
Es gibt verschiedene Optionen, wie die Bundesnetzagentur nun vorgehen kann: Sie kann den Auflagenkatalog gewissermaßen frei und unabhängig neu erarbeiten und am Ende zum gleichen Schluss kommen wie vor der Auktion 2019. Würde sie das gleiche Regelwerk für die Frequenzvergabe beschließen wie damals, müsste die Auktion nicht neu durchgeführt werden, und alles bleibt beim Alten.
Eine andere Möglichkeit ist, dass die Bundesnetzagentur bei unbeeinflusster Arbeit rückwirkend andere Regeln festlegt und die Auktion neu durchgeführt werden muss. Was das für finanzielle Folgen für den Bund hätte – ob der Bund für die Frequenzen also weniger Geld bekommen könnte, ist völlig unklar. Branchenbeobachtern zufolge ist eine Neuauflage der Auktion nicht allzu wahrscheinlich.
Virtuelle Netzbetreiber hoffen auf besser Konditionen
Bei der Frequenzauktion 2019 hatten sich die Deutsche Telekom, Vodafone, O2 Telefónica und 1&1 zur Zahlung von insgesamt rund 6,6 Milliarden Euro verpflichtet, um bestimmte Frequenzen langfristig nutzen zu können. Eine sogenannte Diensteanbieter-Verpflichtung bekamen sie nicht aufgebrummt.
So eine Vorschrift hatten die Telekommunikationsunternehmen EWE Tel und Freenet gefordert, die ebenfalls Handyverträge verkaufen und sich hierfür im Netz der Konkurrenten eingemietet haben. Eine Verpflichtung, diese kleinen Telekommunikationsfirmen aufs Netz zu lassen, gibt es allerdings nicht – gäbe es sie, hätten die kleinen Firmen bessere Karten am Verhandlungstisch.
Der Kläger Freenet wertete die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts positiv. Mit der Beschwerde in Leipzig habe die Bundesnetzagentur eine aussichtslose “Verzögerungstaktik” gewählt, die nun gescheitert sei. “Jetzt kommt es auf Taten an: Bei der Neuvergabe müssen Wettbewerbs-schützende Maßnahmen ergriffen werden”, sagt Freenet-Geschäftsführer von, Rickmann von Platen. Er setzt darauf, dass die Bundesnetzagentur den Auflagenkatalog verändert und darin die Position von virtuellen Netzbetreibern – also Firmen wie Freenet, die sich bei Netzbetreibern eingemietet haben – stärkt. (dpa/pma)
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